Das Mutter-Kind-Wohnen in Sankt Hildegard Memmingen bietet jungen Müttern und Schwangeren einen sicheren Platz. Im Mittelpunkt stehen die Mutter-Kind-Bindung sowie die Entwicklung sozialer und beruflicher Perspektiven der Mutter.
Unsere Mutter-Kind-Einrichtung ist offen für minderjährige und erwachsene Mütter bis zum 27. Lebensjahr. Sie können mit Kindern bis zum sechsten Lebensjahr aufgenommen werden. Die Wohngruppe verfügt über verschiedene Gemeinschaftsräume und sechs Einzelzimmer mit ausreichend Platz für Mutter und Kind. Eine Besonderheit dieses Angebotes ist die 24-Stunden-Betreuung. Im Mittelpunkt steht die Festigung einer sicheren Mutter-Kind-Beziehung. Dabei lernen die Mütter, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und aktiv für sie zu sorgen.
Auch wenn wir vom Mutter-Kind-Wohnen sprechen, gilt das Angebot selbstverständlich auch für Väter mit Kind.
Unsere Sozialpädagogen, Erzieher, Heilerziehungspfleger und Psychologen unterstützen die jungen Mütter während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Neben dem Aufbau einer sicheren Beziehung steht die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten im Vordergrund. Unter dem Gedanken „lerne, es selbst zu tun“ werden alle kind- und haushaltsbezogenen Aktivitäten von den Müttern erledigt – also z. B. Pflege, Versorgung, Erziehung und kindgerechte Ernährung. Ziel des Mutter-Kind-Wohnens ist die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der jungen Familie.
Zudem möchten wir die Mütter zu einer bewussten Entscheidung befähigen: für ein gemeinsames Leben mit dem Kind oder für eine andere Erziehungsform wie z. B. eine Pflegefamilie.
Der Tagesablauf unserer Einrichtung, umgangssprachlich oft auch als Mutter-Kind-Heim bezeichnet, gestaltet sich sehr unterschiedlich. In der Regel orientiert er sich immer an der jeweiligen individuellen Situation. Im Zeitraum um die Geburt geht es meist um körperliche Bedürfnisse, nach der Geburt stehen Themen wie Tag-Nacht-Rhythmus, Versorgung und Haushaltsführung im Vordergrund.
Zur Entwicklung einer stabilen Alltagsstruktur stehen unsere Mitarbeiter in ständiger Verbindung mit den Müttern. Lösungen werden gemeinsam und Stück für Stück erarbeitet. Dazu gehören auch die Fortführung von Schule oder Ausbildung bei minderjährigen Müttern sowie der Aufbau beruflicher Perspektiven.
Weitere Angebote unserer Einrichtung, wie die eigene Kindertagesstätte Sankt Hildegard, leisten dabei wertvolle Unterstützung.
Ausschlaggebend für das Wohnen im „Mutter-Kind-Heim“ ist die grundsätzliche Bereitschaft der jungen Mutter zur Mitarbeit. Die Wohngruppe wird durchgehend von Fachkräften betreut. Den Bedarf für diese Betreuungsform legt das Jugendamt fest; bei unklarer Ausgangssituation kann ein Clearing-Verfahren in Sankt Hildegard durchgeführt werden. Gesetzliche Grundlagen sind die §19, §34, §35a und §42 nach SGB VIII.